Skeppshult Garantie

Skeppshult gewährt auf das Material Gusseisen eine Garantie von 25 Jahren. Davon ausgenommen sind Schäden durch Rost, Schäden durch Einwirkung von Gewalt (herunterfallen des Produkts o.a.). 

Die Garantie wird durch den Hersteller veräußert. Die Entscheidung darüber, ob ein Garantiefall vorliegt, obliegt dem Hersteller. Rechtsansprüche können ausschließlich gegen den Hersteller geltend gemacht werden. Bitte wenden Sie sich im Garantiefall an uns. Wir leiten diesen dann an den Hersteller weiter. Bitte bewahren Sie den Kaufbeleg auf, da dieser im Garantiefall vorgelegt werden muss. 

Die gesetzlich geregelte Gewährleistung ist davon nicht betroffen und wird gesondert behandelt.